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Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Deswegen appelliert die Bundestierärztekammer an alle Tierbesitzer, den tierärztlichen Notdienst nur für Notfälle zu nutzen!
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Haustierarzt/Ihrer Haustierärztin, wie Sie ihn/sie im Notfall erreichen oder an wen Sie
sich im Notfall wenden können. Bitte klären Sie das unbedingt ab, bevor es zu einem Notfall kommt
Auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den
Notdienst liegen die Kosten für eine Notfallbehandlung um
ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der
normalen Sprechzeiten. Selbstverständlich werden auch die
Kosten für eine Notfallbehandlung durch die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt.
Da Sie in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, meist
nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Kosten der Behandlung vor Ort in bar oder mit
der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich